Wie sieht die Kommunikation zwischen Radiosender und Hörern heute eigentlich aus? Über welche Kanäle tritt der Sender in Kontakt mit den Hörern und umgekehrt? Die Möglichkeiten sind inzwischen vielfältig. Der Klassiker ist nach wie vor das Telefon. Viele greifen einfach zum Hörer, um zum Beispiel Staus oder Verkehrsmeldungen durchzugeben, Musikwünsche zu äußern und natürlich an Gewinnspielen teilzunehmen. Außerdem stehen den Hörern E-Mail, Kontaktformular auf der Webseite und natürlich auch soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter zur Verfügung. In welcher Form das genutzt werden kann, zeigt zum Beispiel dieser Gastbeitrag von Antonius Nolden.
Immer mehr Sender setzen mittlerweile auch auf WhatsApp als Kommunikationskanal. Kein Wunder, denn die Smartphonebesitzer, die den Messenger nicht nutzen, sind inzwischen eine echte Ausnahme. Radio Hamburg, Hitradio RTL, Radio Arabella München, RSA Radio und viele weitere Radiostationen in Deutschland geben auf ihren Webseiten „ihre“ Handynummer an, die die Hörer im Smartphone speichern können. Der Sender erscheint dann als Kontakt bei WhatsApp und schon können Nachrichten, zum Beispiel Verkehrs- oder Wettermeldungen, ins Studio geschickt werden. Eine andere Variante bietet beispielsweise Antenne 1. Hier können sich die User über die Internetseite zu einer Art WhatsApp-Newsletter anmelden. Die Radiohörer erhalten online die Handynummer, die abgespeichert wird, und so landen regelmäßig Neuigkeiten, Gewinnspiele und Infos zu anderen Aktionen auf den Smartphones der sogenannten „WhatsApp-Insider“. Die Nutzer können sich jederzeit auch wieder von diesem Handy-Newsletter abmelden.
Aber wie sieht diese Art der WhatsApp-Nutzung eigentlich aus rechtlicher Sicht aus? Der Messenger selbst untersagt die kommerzielle Nutzung des Dienstes in seinen AGB, ganz besonders das Werben neuer Kunden erlaubt WhatsApp nicht. Was passiert, wenn man gegen die AGB verstößt? Ganz einfach, der Account wird gesperrt. So erging es im November auch BAYERN 3. Dort wurde dieser Umstand jedoch gleich für einen entsprechenden Facebook-Post genutzt, der immerhin über 100 Gefällt-mir-Angaben erhielt. Konsequent scheint die Sperrung entsprechender Accounts von WhatsApp jedoch nicht verfolgt zu werden, ansonsten könnten die Sender diesen Modus nicht bereits seit längerer Zeit anbieten. Und: In den meisten Fällen wenden sich die Hörer aktiv per Messenger an den Sender. Und im umgekehrten Fall von Antenne 1, müssen sich die User aktiv für diesen Nutzungsweg anmelden. Sprich: Sie stimmen im Vorfeld also zu, via Smartphone Nachrichten dieser Art zu erhalten. Wird sich WhatsApp als Top-07Kommunikationskanal zwischen Sender und Hörer durchsetzen? Für mich sieht es nicht danach aus. Messenger als einen zusätzlichen Weg anzubieten, mit dem Lieblingsradio in Kontakt zu treten, scheint aber kein schlechtes Prinzip zu sein. Eines sollten die Sender jedoch bedenken: Kommt es doch aufgrund der AGB zur Sperrung des Accounts, ist dieser Weg zum Hörer abgeschnitten und eine neue Nummer muss kommuniziert werden. Inwieweit sich dieser „Aufwand“ dann lohnt und ob die Hörer gewillt sind, dies mehrfach zu tun, steht auf einem anderen Blatt.
Autorin: Iris Mohr; Foto: Fotolia – Cienpies Design&Communication